Häufige Fragen

Was ist neu auf ausbilder.help?

In einem neuen Film "Magdalena lernt Pflanzen", zeigt die angehende Landschaftsgärtnerin Magdalena Gandl, wie sie sich mit dem Thema Pflanzenlernen auseinandergesetzt hat. Da sind bestimmt gute Ideen auch für Ihre Auszubildenden dabei.

Ausbildungsbetrieb

Wann kann ich ausbilden? Wie muss ich vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Um ausbilden zu können, müssen sowohl die Ausbildungsstätte, als auch die Ausbildenden und Ausbilder/in geeignet sein

  • Betrieb muss als Haupterwerbsbetrieb geführt werden
  • Eignung der Ausbildungsstätte: Vermittlung aller Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsordnung muss sichergestellt sein
  • kontinuierliche, ganzjährige Ausbildung muss gewährleistet sein (kein Winterdienst)
  • Antragstellung bei der zuständigen Stelle: das sind für den Garten-und Landschaftsbau die jeweiligen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (kurz AELF in Abensberg-Landshut, Augsburg, Fürth-Uffenheim, Kitzingen-Würzburg)
  • Betriebsinhaber/Geschäftsführer muss fachlich geeignet sein oder persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellen
  • Betriebsinhaber/Geschäftsführer muss persönlich geeignet sein (Führungszeugnis)
  • anerkannter Ausbilder im Gartenbau benötigen ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit
  • einschlägige Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden
Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Abhängig von Größe und Ausstattung des Betriebes

 

Wie sieht es mit der Verkürzung der Ausbildungszeit aus?

Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.

Je nach vorangegangenen Schul- bzw. Berufsabschluss kann diese Ausbildungszeit eventuell verkürzt werden.

Hier soll vor Abschluss des jeweiligen Ausbildungsvertrages Kontakt mit den Bildungsberater/innen der zuständigen Stellen (die jeweiligen Ämter AELF in Abensberg-Landshut, Augsburg, Fürth-Uffenheim, Kitzingen-Würzburg) aufgenommen werden.

Wichtig ist, dass eine Lehrzeitveränderung immer zuerst über die Bildungsberater/innen der zuständigen Stellen beantragt wird. Nehmen Sie aber bei laufenden Lehrverträgen so bald wie möglich (bereits bei den ersten Überlegungen) Kontakt mit der DEULA Bayern auf, damit die Lehrgänge entsprechend vorgezogen werden können. Bei Lehrzeitverlängerung bitte ebenfalls um schnellstmögliche Information durch den Ausbildungsbetrieb.

Wie sieht es mit den Datenschutzrichtlinien aus?

Jeder Auszubildende bekommt zu Beginn seiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb eine Information zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Berufsausbildungsverhältnisses notwendig sind.

Wollen Auszubildende Fotos von Baustellen posten oder anderweitige Infos zur Ausbildung, von Kolleginnen und Kollegen oder dem Ausbildungsbetrieb veröffentlichen, muss hierzu unbedingt Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb genommen werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen verarbeiten die für die Berufsausbildung notwendigen personenbezogenen Daten. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Datenschutzhinweise siehe unter http://www.stmelf.bayern.de/service/191610/index.php


Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

Vorlagen für den Berufsausbildungsvertrag Gärtner finden Sie auf der Internet-Seite des Landwirtschaftsministeriums im Bereich Berufsbildung: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung

Bitte stets die aktuellen Vertragsformulare verwenden!

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Die Vorlage des Berufsausbildungsvertrages erfolgt vor Beginn der Berufsausbildung bei

1. dem jeweils zuständigen AELF (in Abensberg-Landshut, Augsburg, Fürth-Uffenheim, Kitzingen-Würzburg)

  • Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Datenschutzerklärung
  • Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung (gilt nur für Jugendliche)
  • Kopie des Berufsabschlusszeugnisses, falls schon eine abgeschlossene
    Berufsausbildung vorliegt
  • Evtl. Kopie des Aufenthaltstitels bei Auszubildenden aus Nicht-EU-Herkunftsländern
    + gegebenenfalls weitere Unterlagen

2. der DEULA Bayern in Freising zur Einteilung der Lehrgänge (Scan des gesiegelten Vertrages an info@deula-bayern.de)

3. und dem AuGaLa. Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, senden Sie eine Kopie aller Seiten des Vertrages an das AuGaLa. Dann erhalten Sie automatisch unmittelbar das Berichtsheft und die Online Zugangscodes und nach dem Ende der Probezeit kostenlos die Pflanzenbücher zugeschickt. Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe wenden sich an die GBS. Über die Internetseite www.augala.de ist die Übermittlung auch online möglich.

4. der zuständigen Berufsschule.

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Jedes Berufsausbildungsverhältnis muss mit einer Probezeit beginnen.

Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen

Es ist für alle Vertragsparteien ratsam, die maximale Dauer der Probezeit voll auszuschöpfen.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung aus und muss ich diese regelmäßig während der Ausbildung anpassen?

Als angemessene Vergütung gelten die für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gültigen tariflichen Vereinbarungen für Auszubildende. Nähere Infos siehe: http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/berufsbildung/dateien/hinweise_berufsausb_gaertner.pdf

Für Kommunen, Städte oder kirchliche Einrichtungen gelten evtl. abweichende tarifliche Vereinbarungen.

Tariferhöhungen sind auch für Auszubildende zu übernehmen. Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht während der Ausbildungszeit in der Regel von den Vergütungen ab, die am Beginn im Ausbildungsvertrag vermerkt wurden.


Berichtsheft

Wie sieht es mit dem Berichtsheft aus?

Das Berichtsheft ist dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Das Berichtsheft kann in digitaler oder handschriftlicher Form geführt werden. Das lückenlos geführte Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Für Augala-umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Auszubildenden beim AuGaLa registrieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten: Online-Erfassung von Auszubildenden beim AuGaLa oder Sie senden direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Kopie per Post oder per Fax an
AuGaLa
53602 Bad Honnef
Fax: 02224 7707-938.
Dann erhalten Sie automatisch nach der Probezeit das Berichtsheft für Ihren Auszubildenden.

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie hier herunterladen:
https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

Für Nicht AuGala-umlagepflichtige Betriebe gilt: Sie können die weiteren Ausbildungsmedien und das Berichtsheft als Gesamtpaket, Ordner-Berichtsheft + Online-Berichtsheft oder einzeln käuflich erwerben: https://www.augala.de/lernmittel.aspx

Hinweise wie das Berichtsheft in Bayern zu führen ist finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/berufsbildung/dateien/hinweise_berichtsheft.pdf

https://www.aelf-al.bayern.de/bildung/gartenbau/index.php

http://www.aelf-au.bayern.de/mam/cms10/aelf-au/bildung/dateien/merkblatt_berichtsheftf%C3%BChrung_galabau.pdf

https://www.aelf-fu.bayern.de/mam/cms10/aelf-fu/bildung/dateien/hinweise_zur_berichtsheftf%C3%BChrung_merkblatt_galabau.pdf

https://www.aelf-kw.bayern.de/bildung/gartenbau/index.php

Wie funktioniert das Online-Berichtsheft?

Mit Erhalt des Berichtshefts in Ordner-Form bekommt Ihr(e) Auszubildende(r) auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de und kann das Berichtsheft online führen. Damit kann der Auszubildende das Berichtsheft überall – im Betrieb, auf dem Weg von der Baustelle, in der Berufsschule oder zu Hause führen und mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Der Auszubildende lädt seinen Ausbilder mit der Funktion „Ausbilder einladen“ per Knopfdruck ein und gestattet ihm damit Lese- und Kommentarrechte für sein Berichtsheft.

Zu den Prüfungen muss das Berichtsheft weiterhin in ausgedruckter Form der zuständigen Stelle - vom Ausbilder unterschrieben - vorgelegt werden.

Sie können sich den Einstieg in die Führung des Berichtsheftes erleichtern:

- mit Erklärfilmen: https://www.berichtsheft-galabau.de/hilfe.aspx

- durch Beantwortung häufiger Fragen: https://www.berichtsheft-galabau.de/faq.aspx

Was tue ich, wenn der Auszubildende das Berichtsheft nicht wie vereinbart führt?

Der Auszubildende sollte durch schriftliche Fristsetzung und ggfls. durch Abmahnung zur Führung des Berichtshefts angehalten werden. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht des Auszubildenden kann unter Umständen einen Kündigungsgrund darstellen.


Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine Auszubildenden in Frage und wie sieht es mit der Anmeldung aus?

Der Berufsschulstandort in der 10. Klasse ist je nach Sitz/Ort des Ausbildungsbetriebes unterschiedlich. Nähere Infos erhalten Sie bei den Bildungsberatern Ihres zuständigen AELF oder zentral beim Kultusministerium.

Ab der 11. Jahrgangsstufe erfolgt die Beschulung im Garten- und Landschaftsbau nur noch an 2 Berufsschulen in Bayern.
Dies sind für den Einzugsbereich der S-Bahn München die Städtische Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik München, am Kapuzinerhölzl 45-47, 80992 München. Für die anderen Regionen in Bayern ist es das Staatliche Berufliche Schulzentrum Höchstädt, Prinz-Eugen-Straße 13, 89420 Höchstädt an der Donau.

Die Anmeldung der Auszubildenden bei der Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Dazu ist, neben weiteren Unterlagen, eine Kopie des gesiegelten Ausbildungsvertrages bei der Schule vorzulegen.


Überbetriebliche Ausbildung

Wie melde ich den Auszubildenden zur Überbetrieblichen Ausbildung an?

Zur Einteilung der Lehrgänge sind die Berufsausbildungsverträge Garten- und Landschaftsbau an die DEULA Bayern in Freising zu senden (Scan des gesiegelten Vertrages per E-Mail an: info@deula-bayern.de)

Auf jeder Einladung zum Lehrgang (Kopie Betrieb) wird im unteren Bereich die Unterkunft / Vollverpflegung, nur Mittagessen oder keine Verpflegung abgefragt. Bitte senden Sie diese Info zurück zur DEULA Bayern.

Einzelzimmer können - je nach Verfügbarkeit - mit einem Zuschlag von 60€ / 80€ oder 100€ (je nach Zimmerkategorie / je Lehrgangswoche) gebucht werden.

Falls Sie jedoch aufgrund von gesundheitlichen oder persönlichen Gründen „Zusatzleistungen“ möchten, bitten wir Sie, dies auf der Anmeldung zu vermerken oder uns per Mail (info@deula-bayern.de) mitzuteilen.

Am Montag beim „Einchecken“ kann man zwischen „Standard “ / „vegetarischer“ Verpflegung wählen.
Lebensmittelunverträglichkeiten bitte rechtzeitig melden.

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die sechs Pflichtkurse und für einen Wahlpflichtkurs. Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende darüber hinaus weitere Lehrgänge aus dem Wahlpflichtkursangebot besucht, sind die Kosten vom Betrieb zu zahlen. Dies gilt auch für nicht AuGaLa-umlagepflichtige Betriebe.

Wie / Wann erhält die DEULA Bayern die Information, welche Kurse vom Auszubildenden / Betrieb gewählt wurden?

Nach Abschluss des Lehrvertrages / Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der zuständigen Stelle, wird der Lehrvertrag vom Ausbildungsbetrieb an die DEULA Bayern übermittelt. Die auf dem Lehrvertrag angekreuzten Lehrgänge werden dann in das Programm übertragen.

Wie viele DEULA Kurse sind für die Zulassung zur Prüfung notwendig?

In Bayern wird der Lehrgang – 020 (Technik im Gartenbau) immer als Pflicht absolviert (Triesdorf oder Freising – je nach Regierungsbezirk). Weiterhin sind noch 2 x 1-wöchige oder 1 x 2-wöchiger Lehrgang gewählt werden – somit insgesamt 3 Wochen – Lehrgang.

Natürlich sind jederzeit zusätzliche Kurse möglich, welche dann über verschiedene Kostenträger abgerechnet werden.

Für Auszubildende von AuGaLa umlagepflichtigen Betrieben sind insgesamt bis 7 Wochen möglich bzw. 6 Wochen bei 36 Monaten Lehrzeit vorgesehen. Bei 36 Monaten Lehrzeit ist der Lehrgang - 019 (Pflanze I) verpflichtend. Dies gilt nicht für Umschüler!

Wie kann man die gewählten Lehrgänge während der Lehrzeit ändern?

Wenn alle „Beteiligten“ einverstanden sind = Änderung des Lehrvertrages + Information an die DEULA Bayern, (bitte rechtzeitig entscheiden, dass die Lehrgänge noch entsprechend eingeplant werden werden können.)

Wie unterscheiden sich PFLICHT / WAHL Kurse?

Zur Unterscheidung zwischen PFLICHT- zu WAHL-Kursen kommt es auf die Anzahl der gewählten Lehrgänge an:
Bei 3 Lehrgängen sind alle Lehrgänge immer PFLICHT. Wenn mehr als 3 Lehrgänge gemeldet sind, ist der 1. Lehrgang pro Lehrjahr immer PFLICHT, der 2. WAHL. Im ersten Lehrjahr ist der Lehrgang 020 (Technik im Gartenbau) immer PFLICHT und der Lehrgang 019 (Pflanze I) immer WAHL. Bei 2-wöchigen Lehrgängen ist die 1. Woche PFLICHT, die 2. Woche immer WAHL.

Die Abrechnung von PFLICHT- zu WAHL-Kursen unterscheidet sich wie folgt:
Bei PFLICHT-Lehrgängen wird die Lehrgangsgebühr, ein Anteil von Unterkunft / Verpflegung bzw. Mittagessen sowie die Fahrtkosten (jedoch nur einmalige An- und Abreise) vom Amt übernommen. Der Restbetrag vom Eigenanteil wird dem Kostenträger (AuGaLa, Betrieb oder Teilnehmer) berechnet. Bei WAHL-Lehrgängen werden alle Gebühren dem Kostenträger (AuGaLa, Betrieb oder dem Teilnehmer) berechnet.

Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende darüber hinaus WAHLkurse besucht, sind die Kosten vom Betrieb zu zahlen. Dies gilt auch für AuGaLa-nichtumlagepflichtige Betriebe. Auch für Auszubildende, die eine anderweitige Förderung erhalten, z. B. von der Arbeitsagentur geförderte Umschüler, trägt das AuGaLa keine Kosten. In diesem Fall sollten Sie abklären, inwieweit diese Kosten vom Träger übernommen werden.

Wie beantragt ein Azubi Fahrtkosten bei der DEULA Bayern und was ist dabei zu beachten?

Der Fahrtkostenantrag wird am Montag zu Beginn des Lehrgangs ausgefüllt. Bei Pflichtkursen wird nur die An-/Abreise erstattet. Das gilt für die kürzeste / günstigste Strecke; - Sonderangebote müssen genutzt werden.
Bei Wahlkursen wird die tägliche Fahrt erstattet, jedoch nur bis zu dem Betrag von einmaliger An- / Abreise zzgl. Höchstbetrag
(=Betrag, was Unterkunft / Verpflegung kostet).

Wann finden die Lehrgänge statt?

Im Allgemeinen finden die Lehrgänge gemäß der Einteilung innerhalb des Lehrvertrages statt. Verschiebungen ergeben sich z. B. durch Verkürzung der Lehrzeit, dann werden die gewählten Lehrgänge auf die Ausbildungszeit aufgeteilt.
Pflanzenlehrgänge, Maschinen und Geräte sowie Erstellung von Belagsflächen finden von März bis Oktober statt.
Die zweiwöchigen Lehrgänge werden auf das gesamte Jahr verteilt. Verschiebungen können aufgrund „besonderer Umstände“ möglich sein, aber bis zur Abschlussprüfung sind die gewählten Lehrgänge bisher immer durchgeführt worden.

Was kann man tun (Betrieb / Azubi), wenn der Termin für die überbetriebliche Ausbildung nicht möglich ist?

Ausschließlich der Ausbildungsbetrieb kann die Termine aus wichtigen Grund verschieben. Die Ab- / Ummeldung muss jedoch mindestens 21 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen, ansonsten wird die Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Die Verschiebung wird beim Auszubildenden dokumentiert und ist somit nachvollziehbar, falls es Probleme mit der Prüfungszulassung gibt.

Welche Informationen sind bei der Lehrgangsbuchung an die DEULA Bayern erforderlich?

Auf jeder Einladung zum Lehrgang (Kopie Betrieb) wird im unteren Bereich die Unterkunft / Vollverpflegung, nur Mittagessen oder keine Verpflegung abgefragt. Bitte senden Sie diese Info zurück zur DEULA Bayern.

Einzelzimmer können - je nach Verfügbarkeit - mit einem Zuschlag von 60€ / 80€ oder 100€ (je nach Zimmerkategorie / je Lehrgangswoche) gebucht werden.

Falls Sie jedoch aufgrund von gesundheitlichen oder persönlichen Gründen „Zusatzleistungen“ möchten, bitten wir Sie, dies auf der Anmeldung zu vermerken oder uns per Mail (info@deula-bayern.de) mitzuteilen. Am Montag beim „Einchecken“ kann man zwischen „Standard “ / „vegetarischer“ Verpflegung wählen. Lebensmittelunverträglichkeiten bitte rechtzeitig melden.

Was ist bei der DEULA Bayern zu tun, wenn der Ausbildungsbetrieb gewechselt oder die Ausbildung unterbrochen wird?

Wenn der Ausbildungsvertrag des Azubis mit dem Betrieb aufgelöst wird, bitte unverzüglich schriftliche Meldung an die DEULA Bayern (info@deula-bayern.de). Das Lehrverhältnis wird intern bei der DEULA Bayern „stillgelegt“. Bei Neuabschluss / Wiederaufnahme muss der neue Ausbildungsbetrieb ebenfalls schnellstmöglich – auch noch vor Eintragung beim Amt, den Lehrvertrag zur DEULA Bayern senden.

Hierbei könnten die Lehrgänge auch geändert werden (außer die bereits besuchten Kurse). Erst dann wird das Lehrverhältnis wieder „aktiviert“ und Azubi kann wieder eingeladen werden.

Wie kann man eine Ersatzbescheinigung zur Teilnahme an den DEULA-Kursen erhalten, wenn diese verloren ging?

Für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung werden die Teilnahmebescheinigungen den DEULA Lehrgänge kontrolliert. Falls Bescheinigungen fehlen, können diese bei der DEULA Bayern neu beantragt werden.
Nach Überweisung von 10€ / Eingangsnachweis aufs DEULA Konto werden die Bescheinigungen an die Wunschadresse zugesandt.


Prüfung

Wie kann ich meinen Auszubildenden auf die Prüfungen vorbereiten?

Bei den Abschlussprüfungen muss Ihr Auszubildender/Ihre Auszubildende zeigen, ob er/sie die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Landschaftsgärtners/in erlernt hat. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden zeigt der Film „Perfekt vorbereitet: Prüfungsvorbereitung“.

Für die betriebliche Vorbereitung kann die Checkliste des VGL Bayern verwendet werden.

Unser Schwesterverband in Niedersachsen-Bremen hat hier verschiedene Prüfungsthemen aufbereitet.

Wie kann ich meinen Auszubildenden auf die schriftliche Prüfung vorbereiten?

Aus welchen Teilen besteht eine schriftliche Prüfung? Wie lange dauern die einzelnen Teile? Wie kann ich meine Azubis dabei unterstützen? Diese Fragen und viele mehr werden in unserem Film "Perfekt vorbereitet: schriftliche Prüfung“ beantwortet.

Ein Beispiel einer schriftlichen Abschlussprüfung finden Sie hier.
Auf dieser Seite wurde auch als Lernhilfe eine Pflanzenliste aus dem Fach Pflanzenkenntnisse eingestellt.

Die komplette schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden 30 Minuten:

      • 60 min. Pflanzenkunde
        • 30 min. Pflanzenbestimmung
        • 30 min. Fragenteil
      • 90 min. Betriebliche Zusammenhänge
      • 60 min, Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Prüfungsthemen sind gem. § 11 Ausbildungsordnung (GärtnAusbV) wie folgt gegliedert:

Prüfungsfach Pflanzenkenntnisse:

a) Erkennen und Benennen von Pflanzen,

b) Gattungen und Arten von Pflanzen, ihre Anzucht und Verwendung,

c) heimische Pflanzen und ihre Lebensräume, Artenschutz,

d) Wildkräuter und Unkräuter

Prüfungsfach Betriebliche Zusammenhänge:

a) natürliche und wirtschaftliche Standortfaktoren,

b) bauliche Anlagen,

c) Maschinen und Geräte,

d) Materialien, Werkstoffe und Betriebsmittel,

e) anwendungsbezogene Berechnungen,

f) Auftragsbeschaffung,

g) Natur- und Umweltschutz,

h) rationelle Energie- und Materialverwendung,

i) einschlägige Rechtsvorschriften,

k) Einflussfaktoren auf die menschliche Arbeit,

l) Informationsbeschaffung und -auswertung,

m) Grundlagen der Kalkulation;

Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Wie kann ich meinen Azubi auf die praktische Prüfung vorbereiten?

In der praktischen Prüfung zeigt sich, was der/die Auszubildende im Betrieb gelernt hat. Was muss er/sie können? Wie lange dauert eine praktische Prüfung und was wird verlangt? Antworten finden Sie im Film „Perfekt vorbereitet: praktische Prüfung“.

Die praktisch/ mündliche Abschlussprüfung besteht aus einem Gesamtwerk sowie einer mündlichen Prüfung zum Thema Landschaftsgärtnerische Arbeiten.

Praktische Übungspläne hat die Landwirtschaftskammer aus Niedersachsen ins Netz gestellt. Diese finden Sie hier.

Einen weiteren praktischen Übungsplan finden Sie hier beim Landesverband Baden-Württemberg.

Für die Vorbereitung der Auszubildenden auf die Abschlussprüfung werden durch die DEULA Bayern und/oder die bayerischen Junggärtner sowie ggfls. weiteren Anbietern praktische Vorbereitungsseminare im Vorfeld der Prüfung angeboten.

Für die betriebliche Vorbereitung kann die Checkliste des VGL Bayern verwendet werden.

Wie kann ich meinen Auszubildenden auf die mündliche Prüfung vorbereiten?

Unter allen Prüfungsteilen ist die mündliche Prüfung die am wenigsten vorhersehbare. Im Prinzip können hier alle Fragen rund um den Garten- und Landschaftsbau gestellt werden. Und trotzdem ist auch hier eine gute Vorbereitung möglich. Mit vielen Tipps und einer beispielhaften Prüfung zeigt der Film „Perfekt vorbereitet: mündliche Prüfung“ wie das geht.

Hier finden Sie drei Plangrundlagen für einen Hausgarten, mit denen Sie eine mündliche Prüfung mit Ihren Auszubildenden simulieren können Pläne für die mündliche Prüfung

Unser Schwesterverband in Niedersachsen-Bremen hat hier nochmal eine Plangrundlage zum Üben.

Prüfungsthemen gem. § 11 Ausbildungsordnung (GärtnAusbV) können ganz grundsätzlich aus dem
Prüfungsfach Landschaftsgärtnerische Arbeiten kommen:

a) Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,

b) Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,

c) Herstellen von befestigten Flächen,

d) Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,

e) Bau und Leben der Pflanze, vegetationstechnische Arbeiten,

f) Bewässerung, Düngung, Pflanzenschutz,

g) Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen,

h) Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Dienstleistungen und Arbeit;

Wie kann ich meinen Azubi beim Lernen von Pflanzenwissen unterstützen?

Rund 300 Pflanzen zu lernen stellt DIE Herausforderung jeder Ausbildung dar. Ausbilderinnen und Ausbilder können ihren Azubis mit ein paar Tricks und Methoden effektiv dabei helfen. Unsere Lerncoachin Victoria Stübner und der Pflanzenkenner Marc Schlegel zeigen Ihnen im Film „Perfekt vorbereitet: Pflanzen lernen“ wie es geht.

In einem neuen Film "Magdalena lernt Pflanzen", zeigt die angehende Landschaftsgärtnerin Magdalena Gandl, wie sie sich mit dem Thema Pflanzenlernen auseinandergesetzt hat. Da sind bestimmt gute Ideen auch für Ihre Auszubildenden dabei.

Hier finden Sie die derzeitige GaLaBau-Pflanzenliste (2022/05), die als Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung in Bayern dienen soll.

Die AuGaLa-Pflanzenapp mit ihrer Webversion sind ganz tolle Hilfemittel: https://www.galabau.de/augala-app.aspx

Programmierer Jonathan Hasenfuß und Nadja Frank, Ausbilderin bei der Firma Zäh Gartengestaltung GmbH & Co.KG, entwickelten mit Botanica eine weitere neue Lern-App, die im Google Play-Store und Apple App-Store erhältlich ist.

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungszeit bzw. mit dem Tag der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung, falls diese vor dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit stattfindet.

Beispiel 1:
Der Berufsausbildungsvertrag endet am 31. Juli 2023.
Die Abschlussprüfung findet am 15. Juli 2023 statt.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung.
Beispiel 2:
Der Berufsausbildungsvertrag endet am 30. August 2023.
Die Abschlussprüfung findet jedoch erst am 15. September 2023 statt.
Hier endet das Berufsausbildungsverhältnis am 30. August 2023.
Eine Weiterbeschäftigung bis zur Prüfung ist möglich, jedoch nicht als Auszubildender.
Wird nämlich der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass eine ausdrückliche Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde, ist zwangsläufig ein Arbeitsverhältnis auf u n b e s t i m m t e Zeit begründet.


Sonstiges

Wie sieht es mit Überstunden bei den Auszubildenden aus?

Die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit ist bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs durch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes begrenzt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres greifen die tariflichen Bestimmungen, die derzeit eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden vorsehen.

Eine über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung von Auszubildenden über 18 Jahre ist besonders zu vergüten bzw. durch Freizeit auszugleichen.

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Der Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau enthält keine Position, aus der sich eine gelegentliche, regelmäßige oder wiederkehrende Tätigkeit im Winterdienst zu Ausbildungszwecken ableiten lässt. Winterdienst ist also kein Ausbildungsinhalt, sondern eine ausbildungsfremde Tätigkeit!

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt mit den Bildungsberater/Innen an den jeweils regional zuständigen Abteilung Gartenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (die jeweiligen Ämter AELF in Abensberg-Landshut, Augsburg, Fürth-Uffenheim, Kitzingen-Würzburg) auf. Weiterer Ansprechpartner von Seiten des VGL Bayern sind die Referenten für Nachwuchswerbung und Ausbildung.

Welche Angebote gibt es vom VGL Bayern für Ausbilder*innen?

WdA-Seminare: Durch die Teilnahme an unseren Ausbilderseminaren bleiben Sie stets auf dem Laufenden und damit an der Spitze! Sie gewinnen neue Blickwinkel und holen sich praxisnahe Lösungsvorschläge, um Ihre Azubis kompetent auszubilden. Die Seminare richten sich an Unternehmer, Ausbilder und alle, die im Betrieb mit der Ausbildung betraut sind. Die Teilnahme für Mitarbeiter aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben ist kostenlos. Unser Referent für Nachwuchswerbung Patrick Schmidt informiert Sie gerne.

Info- und Werbematerial: Wir unterstützen Sie gerne mit kostenlosen Informationsbroschüren über das Berufsbild und Werbematerial für Schultermine oder Berufsmesseauftritte. Die Stückzahlen sind in Verpackungseinheiten von je 25 Stück zu erhalten, mehr als 50 Stück werden pro Veranstaltung meist nicht benötigt. Unsere Referentin für Nachwuchswerbung Laura Gaworek berät Sie gerne.

Ausbilder-Info: In der vierteljährlich erscheinenden Ausbilder-Info werden wichtige Themen der Ausbildung behandelt: Digitalisierung, neue Filme und Angebote für Ausbilder und Azubis, GaLaBau-Fachthemen, Berufsbildung, Veranstaltungen … Sie können sich die Ausbilder-Info direkt in den Betrieb oder nach Hause schicken lassen und finden Sie digital unter https://www.augala.de/ausbilder-info.aspx

Weitere Informationen erhalten Sie von den Referenten für Nachwuchswerbung des Verbandes Laura Gaworek und Patrick Schmidt

Welche Tipps und Hilfen zur Ausbildung ausländischer Azubis / Geflüchteter gibt es?

Unsere Willkommenslotsin Susann Liebe vermittelt Geflüchtete in Praktika, Arbeit und Ausbildung bayernweit und beantwortet Ihre Fragen zum Thema:

  • Ausländerrecht
  • Fördermöglichkeiten und Nachhilfe
  • Arbeitsplatzsuche

und vieles mehr….

Susann Liebe
Willkommenslotsin für Flüchtlinge
Telefon: 0170-7215080
Liebe@galabau-bayern.deBesuchen Sie uns gerne auf Facebook:
Willkommenslotsin GaLaBau

Galabau-Bilderwörterbuch

Das GaLaBau-Bilderwörterbuch des Ulmer-Verlags (https://www.ulmer.de/usd-5606399/galabau-bilder-woerterbuch-.html) liefert einen Überblick über 2.500 Fachbegriffe, die nach Themen geordnet sind. Alle Bilder sind mit einer Aussprachhilfe versehen und über QR-Codes mit Tondateien verknüpft. So lässt sich audiovisuell der gesamte Fachwortschatz unserer Branche erlernen.

Regulär kostet das Wörterbuch 29,90 Euro, doch über den Verband können alle bayerischen Betriebe, die Geflüchtete beschäftigen oder ausbilden (möchten) ein kostenfreies Exemplar erhalten.